Am 01 August 2006 gegen 13:45 Uhr hatte ich nach vorherigem telefonischen Kontakt eine Vorsprache im Finanzamt Chemnitz-Mitte, Zimmer 313, mit der Sachbearbeiterin Frau Scheffler wegen der Veranlagung zur Umsatzsteuer.
Das Gespräch dauerte bedauerliche Weise sehr kurz. Die Sachbearbeiterin Frau Scheffler lehnte es ab, mich zur Umsatzsteuer und zu gewerblichen Einkünften zu veranlagen
(Ich hatte am 27 Juli 2006 ein Gewerbe bei der Stadt Chemnitz angezeigt, u.a. gewerbliche Verkäufe über eBay - Nutzername: Thomas_Homilius). Auf meine Einwendung, dass ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (EU-UStID) für den
innergemeinschaftlichen Erwerb eines oder meherer neuer Fahrzeuge unter Umständen auch zur rein persönlichen und
nicht unternehmerischen Nutzung im Inland benötige, wurde nicht reagiert! Meine Forderung nach einem schriftlichen Bescheid für diese ablehnende Entscheidung wurde ohne Begründung abgelehnt. Auch mein Hinweis, dass ich kein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreibe, wurde ignoriert. Stattdessen wurde ich von der Sachbearbeiterin Frau Scheffler aus dem Zimmer "herauskomplimentiert". Das ganze dauerte ungefähr nur 10 Minuten.
Darf ich jetzt Gewinn und Einnahmen erzielen (z.B. bei eBay), ohne jemals Steuern zahlen zu müssen? Oder kennt die Sachbearbeiterin die Steuergesetze nicht? Ich zitiere die Umsatzsteuerrichtlinie:
UStR 15c (Zu § 1 b UStG): "Der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeuges unterliegt auch bei Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen ... , der Besteuerung." Das Finanzamt Chemnitz-Mitte befindet sich hier:
50°50.763,N,012°55.969,E,0000296,M,Sz.042,FA Chemnitz-Mitte / 2006-08-01T13:33 (Di)
Meine derzeitigen Steuernummern kann man auf meiner Web-Seite sehen:
http://www.thomas-homilius.dk/impressum.html 2006-08-02: Es folgten nun Einsprüche an das Finanzamt Chemnitz-Mitte als Einschreiben mit Rückschein (Sendungsnummer:
RR819033634DE) am 02 August 2006, um 09:18 Uhr, versendet. Siehe auch:
http://www.thomas-homilius.dk/diverses/eXplorist210/index.html (20060804T0838).
2006-08-03:
Eingang eines Schreiben des Finanzamt Chemnitz-Mitte mit Datum 02 August 2006, Upload auf
imageshack.us:
Seite 1 und
Seite 2.
»Ich mache Sie auch darauf aufmerksam, dass die von Ihnen angestrebte Tätigkeit einer Gewerbeerlaubnis bedarf.« - Diese Aussage der Frau Stingl auf Seite 2 des FA-Schreibens ist schlicht falsch! Gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) sind die allermeisten Gewerbe nur anzeigepflichtig. Nur anzeigepflichtig sind demnach der Handel über eBay, der Handel mit neuen Kraftfahrzeugen und Beteiligungen an Unternehmungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. An dieser Stelle muss ich dem Finanzamt Chemnitz-Mitte und seinen (sämtlichen) Mitarbeitern Böswilligkeit unterstellen, denn dass mein bei der Stadt Chemnitz angezeigtes Gewerbe keiner Erlaubnis bedarf, ist selbstverständlich den Sachbearbeitern des FA Chemnitz-Mitte bekannt. Was hat sich die Frau Stingl bei der Erstellung Ihres Briefes vom 02 August 2006 nur gedacht?
2006-09-13: Eingang
BESCHEID Bundeszentralamt für Steuern vom 09 September 2006 - meine USt-IdNr.: DE249991140. Na also, geht doch!
Thomas Homilius